Die Entsorgung von Altgeräten und Batterien sowie die eventuelle Wiederverwertung ihrer Komponenten nach der Außerbetriebnahme muss durch genehmigte Anlagen und Betriebe durchgeführt werden bzw. die Produkte/Komponenten müssen zu entsprechenden Sammelstellen gebracht werden (gilt insbesondere für die Europäische Union und Länder mit einem Recyclingsystem). Die Entsorgungsaktivitäten müssen den lokalen Gesetzen, Richtlinien und Umweltvorgaben des Landes, in dem die Entsorgung erfolgt, entsprechen. Für die Europäische Union ist die nachhaltige Entsorgung von Elektronikschrott in der EU-Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RICHTLINIE 2012/19/EU) definiert. Wenden Sie sich bezüglich Sammelstellen im Zweifelsfall an Ihre regionale bzw. kommunale Verwaltung/Behörde. Sammelstellen in Ihrer Region können Sie hier finden https://www.e-schrott-entsorgen.org/