Elektroaltgeräte
Elektroaltgeräte gehören nicht in den unsortierten Siedlungsabfall (Haushaltsabfall). Sie müssen getrennt gesammelt und einer geeigneten Verwertung zugeführt werden.
Hinweise zu BLADE Bierzapfanlage
Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten, die potenziell sowohl von privaten Haushalten als auch anderen Nutzern als privaten Haushalten genutzt werden, gelten als Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten.
Durchkreuzte Abfalltonne
Die durchkreuzte Abfalltonne (gem. Richtlinie 2012/19/EU) auf den Produkten, Verpackungen und/oder Begleitpapieren bedeutet, dass gebrauchte elektrische und elektronische Produkte und Batterien nicht mit dem normalen Haushaltsabfall entsorgt werden dürfen. Bitte beachten Sie auch ggf. national geltende Kenzeichnungspflichten. Gemäß den nationalen Gesetzgebungen können bei unsachgemäßer Entsorgung solcher Abfälle Strafen erhoben werden.
Durch die korrekte Entsorgung dieser Produkte helfen Sie, wertvolle Ressourcen zu sparen und mögliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Entsorgung
Die Entsorgung von Altgeräten und Batterien sowie die eventuelle Wiederverwertung ihrer Komponenten nach der Außerbetriebnahme muss durch genehmigte Anlagen und Betriebe durchgeführt werden bzw. die Produkte/Komponenten müssen zu entsprechenden Sammelstellen gebracht werden (gilt insbesondere für die Europäische Union und Länder mit einem Recyclingsystem). Die Entsorgungsaktivitäten müssen den lokalen Gesetzen, Richtlinien und Umweltvorgaben des Landes, in dem die Entsorgung erfolgt, entsprechen. Für die Europäische Union ist die nachhaltige Entsorgung von Elektronikschrott in der EU-Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RICHTLINIE 2012/19/EU) definiert. Wenden Sie sich bezüglich Sammelstellen im Zweifelsfall an Ihre regionale bzw. kommunale Verwaltung/Behörde.
Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
Es liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden, alle privaten Informationen von dem Gerät zu löschen.
Bei der Entsorgung/Übertragung von Geräten mit Bluetoothfunktion werden durch die Funktionen "Löschen" nur die Verbindungsverwaltungsinformationen geändert und die Daten auf Ihrem Gerät gegebenenfalls nicht vollständig gelöscht. Wenn Sie ein Bluetoothgerät entsorgen, empfehlen wir dringend, das Gerät technisch unbrauchbar zu machen.